Nach grammatikalischem Brechdurchfall auf Facebook: Regierung beschließt Schulpflicht für sogenannte Flüchtlingshasser
Hoch lebe der Artikel 5 des Grundgesetzes! Dieser besagt: “Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] Eine Zensur findet nicht statt.” Und das ist auch gut so! Soziale Medien ermöglichen es heutzutage die eigene Meinung einem breiten Spektrum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Und das ist ebenfalls gut so! Leider bleibt dabei die Grammatik und Orthographie oft auf der Strecke, wie sich an aktuellen Beispielen in der Flüchtlingsproblematik zeigt.